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Seit Jahrzehnten sind dies die Prinzipien, nach denen wir die Interessen unserer Mandanten vertreten. Die Kanzlei Ewert Jordan Rechtsanwälte PartG mbB ist eine spezialisierte Rechts- bzw. Fachanwaltskanzlei. Eine konsequente Spezialisierung der Rechtsanwälte und Fachanwälte in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht gewährleisten eine kompetente Unterstützung in zahlreichen unterschiedlichen Disziplinen.
Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mandant mit seinen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei liegt uns der persönliche und respektvolle Kontakt zu unseren Mandanten ebenso sehr am Herzen wie eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir vertreten Interessen statt Positionen- und dabei behalten wir das Ziel stets im Blick. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz stehen wir Ihnen als Partner zur Seite.
Das Fundament eines erfolgreichen Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Deshalb sind wir stolz, Ihnen ein exzellentes, interdisziplinäres Team zur Seite stellen zu können, welches eine umfassende und hochwertige Betreuung gewährleistet. Dabei halten wir unser Wissen stets aktuell, fördern die Spezialisierung der Berufsträger und Mitarbeiter, um Ihnen zuverlässig und auf höchstem Niveau offene Fragen zu beantworten und Sie sicher zu vertreten. Innerhalb der Kanzlei arbeiten wir fachübergreifend und sorgen zudem mit einem umfassenden Netzwerk zu spezialisierten Kollegen, Behörden und der Politik für eine optimale Betreuung unserer Mandanten. Gerne sind wir Empfehlungsgeber und freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Serviceleistung dienen können.
KostenWer sich an einen Rechtsanwalt wendet, rechnet selbstverständlich damit, dass Gebühren anfallen. Die Frage, in welcher Höhe diese Gebühren anfallen und welchen Betrag ein Rechtsanwalt für welche Leistungen in Rechnung stellen darf, steht im Gesetz und soll kurz für Sie erläutert werden.
Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens erheben wir keine Gebühren. Eine erste Einschätzung dauert max. 15 Minuten und umfasst kein Lesen von Schriftstücken oder das Sichten von Unterlagen. Anhand Ihrer Erläuterungen geben wir Ihnen aber gerne eine Tendenz zu verstehen, anhand derer Sie sich für oder gegen ein weiteres Vorgehen entscheiden können.
Geht unsere Leistung über eine erste Einschätzung hinaus, wir uns Ihres Falles also intensiver annehmen, beantworten wir die o.g. Fragen wie folgt:
Das Honorar für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt die Kosten und Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert der jeweiligen Angelegenheit.
Neben oder auch alternativ zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG kann zwischen Mandantschaft und Rechtsanwalt eine sog. Vergütungsvereinbarung frei vereinbart werden. Ist der Auftrag auf eine gerichtliche Tätigkeit ausgerichtet, darf die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung nach dem RVG nicht unterschreiten.
Für eine mündliche Erstberatung für einen Verbraucher beschränkt § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG die Vergütung auf 190,00 € zzgl. MwSt.
Für Gewerbetreibende oder Freiberufler, die eine Auskunft oder einen Rat einholen wollen, gilt diese Beschränkung nicht. Liegt dem Anliegen also eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugrunde, ist mit einer höheren Gebühr zu rechnen. Unserem Selbstverständnis entspricht es, dass die Vergütung unserer Tätigkeit grundsätzlich der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für unsere Mandantschaft entsprechen sollte. Die Höhe der Gebühr bemessen wir daher am Wert des Anliegens oder nach der Dringlichkeit für den Unternehmer. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erheben wir für Gewerbetreibende und Freiberufler im Rahmen der Erstberatung netto 300,00 € für die erste Stunde und für jede weitere Stunde in Abrechnungseinheiten von 10 Minuten.
Für alle Beratungen gilt:
Fertigen wir ein Entwurfsschreiben, sind wir außergerichtlich schriftlich tätig geworden (auch nur per E-Mail) oder haben mit der Gegenseite Kontakt aufgenommen (auch nur telefonisch), ist der Bereich der Beratung verlassen. Die Gebühren bemessen sich dann grundsätzlich anhand des Streitwertes nach dem RVG oder nach einer zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung. Wird eine Vergütung nach Stunden vereinbart, beträgt der Stundensatz netto 250,00 €.
Kostenfragen sind für alle wichtig, weshalb wir stets bemüht sind, transparent damit umzugehen. Nur so schaffen wir einen vertrauensvollen Umgang.
Das Wichtigste ist Ihr Interesse! Diese Aussage prägt unseren Beratungsansatz.
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Mediator
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin / Mediatorin / Verfahrensbeiständin
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Ein starkes Team
Die Nachwuchsförderung liegt uns sehr am Herzen. In unseren Rechtsreferendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern von heute sehen wir unsere Anwältinnen und Anwälte von morgen. Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Ausbildungsweg und haben dabei stets Ihre Interessen und Ihr erfolgreiches zweites Examen im Blick. Sie arbeiten als Referendar/in an der Seite Ihres Tutors an mandatsbezogenen Aufgaben, nehmen an Besprechungen, Verhandlungen und Gerichtsterminen teil.
Die Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referendarin hat mich stark bereichert: Ich konnte vielfältige Einblicke gewinnen und durfte vieles eigenständig bearbeiten, sodass ich einen großen Lerneffekt erzielen konnte. Frau Jordan und Herr Ewert nahmen sich immer Zeit, um die von mir gefertigten Entwürfe zu besprechen, mir andere Fragen zu beantworten und mir die sonstigen in einer Kanzlei anfallenden Tätigkeiten näherzubringen. Ich bin dankbar für diese intensive Ausbildung, die mir auch im Rahmen der Examensvorbereitung eine große Unterstützung war.
„Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist nur Information.“ – Albert Einstein
Mit Herrn Ewert als ausgewiesenen Experten stand mir während meines Referendariats ein Mentor zur Seite, durch den ich letztlich meine große Affinität für das Erbrecht entdecken durfte. Nicht zuletzt durch ihre stetige Unterstützung, der Möglichkeit der Teilhabe an ihrem Fachwissen und unermüdlichen Geduld, ermöglichten es mir Frau Jordan und Herr Ewert erste eigene Schritte auf meinem Berufsweg zu gehen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. So verhalf mir der intensive fachliche Austausch mit meinen Ausbildern dazu, meine juristischen Kenntnisse zu manifestieren, sie auszubauen und gleichzeitig persönlich zu wachsen.
Ein Unternehmen lebt von seinen Mitarbeitern. Um eine erstklassige Rechtsdienstleistung zu ermöglichen sind wir ständig um neue, engagierte Mitarbeiter bemüht. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit mit leistungsgerechter Vergütung. Sie bringen mit: - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) - Routinierter Umgang mit MS-Office (Word, Excel, PowerPoint) - Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung
Sie suchen einen Beruf, der Sie fordert, begeistert und weiterbringt? Beginnen Sie mit uns Ihre Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Wie Ihr Karriereziel bei uns aussieht, bestimmen alleine Sie. Durch eine enge Einbindung in unser Sekretariat bieten wir Ihnen ab dem ersten Tag eine optimale und individuelle Förderung Ihrer Stärken.
Wir suchen für unsere in den Schwerpunkten Familien, -Erb, -sowie Bank -und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei in Landau i. d. Pfalz ab sofort: eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Voll -oder Teilzeit. Ein Probearbeiten ist gerne gesehen und jederzeit möglich. Die volle Stellenausschreibung entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail z. H. von Frau Rechtsanwältin Kerstin Jordan.
Ewert Jordan
Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft m.b.B.